Whistleblowing /
Hinweisgebersystem
Hyperplace setzt auf Transparenz, Integrität und verantwortungsvolles Handeln. Damit wir mögliche Fehlverhalten frühzeitig erkennen und adressieren können, bieten wir Mitarbeitenden, Partnern und externen Hinweisgebern eine sichere Möglichkeit, Hinweise vertraulich zu melden.
Was kann gemeldet werden?
Das Hinweisgebersystem dient dazu, Informationen über rechtswidriges oder unethisches Verhalten zu melden, unter anderem:
Verstöße gegen Datenschutz- oder Verbraucherschutzbestimmungen
Korruption, Betrug oder finanzielle Unregelmäßigkeiten
Wettbewerbs- oder Kartellrechtsverstöße
Verstöße in den Bereichen Arbeitsschutz, Sicherheit oder Compliance
Manipulationen von Daten, Dokumenten oder internen Prozessen
Unangemessenes Verhalten von Mitarbeitenden oder Führungskräften
Verstöße gegen interne Richtlinien oder gesetzliche Vorgaben
Wie können Hinweise eingereicht werden?
Sie können Hinweise auf folgende Weise sicher übermitteln:
whistleblowing@hyperplace.de
Postalisch:
Hyperplace Deutschland
Airlead GmbH
– Hinweisgebersystem –
Gablonzer Straße 2
76185 Karlsruhe
Auf Wunsch können Hinweise auch anonym eingereicht werden.
Wie gehen wir mit Meldungen um?
Jeder Hinweis wird vertraulich geprüft.
Identitäten von Hinweisgebern und betroffenen Personen werden geschützt.
Repressalien gegen Hinweisgeber werden ausdrücklich nicht toleriert.
Wir bestätigen den Eingang der Meldung innerhalb der gesetzlichen Frist.
Wir informieren über das Ergebnis, soweit rechtlich zulässig.
Unsere Prozesse erfüllen die Anforderungen des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sowie der zugrunde liegenden EU-Richtlinie.
Missbrauch des Systems
Das Hinweisgebersystem darf nicht verwendet werden, um bewusst falsche Informationen zu verbreiten. Vorsätzlicher Missbrauch kann Konsequenzen nach sich ziehen.




